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Wie die Vergangenheit   Bundesrat Ludwig von Moos einholte

Die neueste zeitgeschichtliche Analyse von Hannah Einhaus „Herr von Moos ist untragbar geworden“ führt zu neuen Fragen. Auch zu jener: Wie hingen Nationalsozialismus und politischer Panarabismus im letzten Jahrhundert zusammen? Die Schweiz und das Kriegsverbrechen im aargauischen Würenlingen anno 1970 mit 47 Toten rücken dabei in den Vordergrund.

Von Paul Ignaz Vogel

Die Historikerin Hannah Einhaus erzählt in der Zeitschrift NZZ Geschichte (Juli-Ausgabe 2019) von der Aufarbeitung der Vergangenheit des einstigen Justiz- und Polizeiministers Ludwig von Moos. Titel der Geschichte: „Herr von Moos ist untragbar geworden“.
 

Es ist auch die Geschichte meiner Zeitschrift neutralität, die sich Ende Dezember 1969 mit einer Medienkonferenz in Zürich an die Medien und somit an die Öffentlichkeit gewagt hatte. Einhaus bringt es mit folgenden Sätzen auf den Punkt: „Mitten im Kalten Krieg enthüllten zwei junge Journalisten, dass der amtierende Justizminister der Schweiz in den 1930er Jahren mit einer bräunlichen, judenfeindlichen und antidemokratischen Publizistik aufgefallen ist. Sie fordern seinen Rücktritt.“ (S. 56 daselbst). Die beiden Redaktoren waren Christoph Geiser und ich.
 

Schlimmste antisemitische Hass-Texte wurden vom „Obwaldner Volksfreund“ verbreitet. Ich zitiere aus der Zeitschrift neutralität (Januar 1970, S. 37). Wir lesen im Obwaldner Volksfreund vom 7. August 1937: „In den friedlichen Mauern Zürichs, in der neutralen Schweiz, finden also Tagungen des Weltjudentums von hochpolitischer und aktuellster Bedeutung statt. Es ist bedauerlich, dass unsere Behörden die Gefährlichkeit solcher weltpolitischer Kongresse nicht einsehen und für die Abhaltung dieser Tagungen grosszügig Schweizer Gastrecht gewähren.“
 

Oder aus der Ausgabe des „Obwaldner Volksfreundes“ vom 8. Januar 1936: „Dass die Judenfrage einmal aufgeworfen werden musste, ist verständlich. Das Judentum hat im deutschen Reich einen teilweise so unheilvollen Einfluss auf das politische, wirtschaftliche und geistige Leben ausgeübt, dass die Judenverfolgung als Reaktion auf diese unerwünschte Tätigkeit angesehen werden muss.“ (neutralität, Januar 1970, S.34).
 

Patriarchenriege der Katholisch-Konservativen (KK)
 

Hannah Einhaus kommt in ihrem Aufsatz „Herr von Moos ist untragbar geworden“ (NZZ Geschichte Nr. 23 / Juli 2019) auch auf den Freiburger Historiker Professor Urs Altermatt zu sprechen. Nach Auffassung dieses eidgenössischen Konkordanz- und Bundesrats-Geschichtswissenschaftlers sei von Moos „kein rechtsextremer Heisssporn“, sondern eher ein „Durchschnittstyp des katholisch-konservativen Jungpolitikers“ gewesen. Gut, dies zu wissen. Suchen wir doch, diesen „Durchschnittstypen“ (so Altermatt) Ludwig von Moos in seine typische Umwelt einzubetten: Es ist der politische römische Katholizismus, ein Konservativismus, der stets Mühe hatte, sich gegenüber dem Faschismus und Nationalsozialismus abzugrenzen, denn bestand doch ein gemeinsamer Nenner. Es einte sie alle die seit 2000 Jahren praktizierte Judenfeindschaft im ganzen christlichen Abendland - je in verschiedenen Varianten.
 

Ein kleiner Exkurs sei gestattet: Da wäre der KK-Mann Jean-Pierre Musy zu nennen. Er amtierte von 1919 bis 1934 als schweizerischer Bundesrat, trat dann aus Protest zurück, da der Souverän eine demokratiefeindliche Volksinitiative abgelehnt hatte. Später begab sich Musy senior in den Bann der nationalsozialistischen Bewegung, nahm als Romand während des Zweiten Weltkrieges Partei für die Achsenmächte und vertiefte seine Freundschaft zum Massenmörder Heinrich Himmler, was in einer improvisierten, von Hitler im zweiten Anlauf unterbundenem Himmlerschen Image-Rettungsversuch (Kauf von 1‘200 todgeweihten Juden und Jüdinnen) gipfelte. (Quelle: Wikipedia).
 

Pierre Musy, ältester Sohn von Jean-Pierre Musy („de père en fils …“) gewann 1936 im Bobfahren an den Olympischen Spielen in Nazideutschland Gold für die Schweiz. 1963-67 amtierte er als Chef des Schweizerischen militärischen Geheimdienstes. Er war also damals mächtigster Player bei den Staatsschützern, die auch gegen meine Zeitschrift neutralität (1963 gegründet) angetreten waren.
 

Antijüdische Seilschaften von 1933 bis 1971
 

Hannah Einhaus berichtet in ihrem Beitrag in der NZZ Geschichte (Juli 2019) nicht nur über die Enthüllungen zu den antisemitischen Hetzartikeln im „Obwaldner Volksfreund“.
 

Sie klappt auch ein anderes, bisher wenig bekanntes, aber ebenso unrühmliches Kapitel in den Tätigkeiten von Ludwig von Moos auf, das aufzeigt, dass dieser auch als Bundesrat die antisemitische Denkweise dreissig Jahre später nicht abgelegt hatte. Der amtierende Justiz- und Polizeiminister protegierte als Mitglied der Katholisch-Konservativen Partei (KK) der Schweiz seinesgleichen aus der westdeutschen CDU (Christlich-Demokratischen Union). Nachdem Bundeskanzler Konrad Adenauer 1963 aus dem Amte geschieden war, tat sein ihm treu ergebener Staatssekretär Hans Globke dasselbe. Er suchte nach Wegen, seinen Ruhestand in der Schweiz zu verbringen.
 

Einhaus: „Globke hatte in NS-Deutschland den Kommentar der Nürnberger Rassengesetze geschrieben, welche die Juden zu Bürgern zweiter Klasse degradierten und letztlich den Grundstein für die vollständige Entrechtung und Vernichtung der Juden unter Hitler legte.“ (S. 58). In der DDR war 1963 Globke in Abwesenheit zu lebenslänglichem Zuchthaus verurteilt worden. Ein Jahr nach seiner Pensionierung, im 1964, wäre Globke fast die Niederlassung in der Schweiz gelungen, dank seines Freundes Ludwig von Moos, wie Einhaus berichtet. Verhindert wurde die Aktion durch eine Interpellation das Landesring-Nationalrates Werner Schmid im Oktober 1964.
 

Mögliche Gründe fürs Globkes Asylbegehren in der Schweiz erhellte Volker Wagener am 16.07.2016 in der Deutschen Welle: „Als der israelische Geheimdienst Mossad Adolf Eichmann in Argentinien aufgegriffen und nach Israel entführt hatte, war die Alarmstimmung im Kanzleramt groß. Eichmann hatte im Vorfeld seines Prozesses handschriftliche Aufzeichnungen gemacht, die an den Bundesnachrichtendienst gelangten. Darin macht Eichmann Globke schwere Vorwürfe. Eichmann zufolge habe er nur ausgeführt, was Männer wie Globke formuliert hatten. Die Papiere wurden nie publik.“. Siehe daher auch: https://www.dw.com/de/braun-gef%C3%A4rbtes-kanzleramt-der-fall-globke/a-19395498
 

Verschwörungstheorien vom Nil
 

So erstaunt es nicht, dass die Enthüllungen der Zeitschrift neutralität Ende 1969 zu den antijüdischen Entgleisungen des Obwaldner Volksfreundes (mit dem alleinigen Redaktor Ludwig von Moos) sehr rasch ein internationales Echo fanden.
 

Die halbamtliche Tageszeitung „Al Ahram“ aus Kairo (Ägypten) bekundete Sympathien für den von der Zeitschrift neutralität kritisierten Justizminister Ludwig von Moos. Die Zeitschrift „Sie + Er“ zitierte in ihrer Ausgabe Nr. 7 / 1970 vom 12. Februar „Al Ahram“ vom 26. Januar 1970: „Eine zionistische Propagandamaschinerie organisiert eine Schmutzkampagne gegen Bundesrat von Moos“. So zitierte die „Sie + Er“ weiter: „Die „unter zionistischem Druck“ lancierten Vorwürfe hätten den Zweck gehabt, „von Moos zu überreden, die Appellation … der arabischen Guerillas (von Kloten) ans Bundesgericht zu unterbinden.“„. Dazu wäre festzustellen: Das Urteil vom Dezember 1969 wurde im Bezirksgericht gefällt. Nächste Instanz wäre das Obergericht des Kantons Zürich gewesen. Aber Sachkenntnisse und Verständnis des schweizerischen Rechtsstaates mit seiner Gewaltentrennung zwischen Juriskative und Exekutive (Bundesrat) waren nicht Sache der proarabischen AgitatorInnen am Nil.
 

Mit den „arabischen Guerillas“ meinte „Al Ahram“ die Terrrorgruppe der PLFP, einen Zweig der palästinensischen Organisation PLO.  Drei Personen sassen in einem Zürcher Gefängnis, verurteilt nach einem Attentat auf eine israelische El Al-Maschine auf dem Flughafen Zürich-Kloten im Februar 1969.
 

Eidgenossenschaft erpresst
 

Hannah Einhaus analysiert in ihrem „NZZ Geschichte“ Beitrag auch die Verstrickung der Justiz- und Polizeibehörden, deren oberster Chef immer noch Ludwig von Moos war. Einhaus: „Noch hatte sich im Gerichtsprozess Ende 1969 gegen die Attentäter von Kloten die Gewaltenteilung eines Rechtsstaates durchgesetzt.“ Dies hätte sich nach dem Anschlag auf ein Swissair-Flugzeug in Würenlingen im Februar 1970 und die Entführung einer Swissair-Maschine im September nach Jordanien geändert. Einhaus: „Der Bundesrat beugt sich dem Druck der Terroristen und entlässt die verurteilten Palästinenser aus dem Zuchthaus. Ein Jahr später tritt der Justizminister von Moos zurück.“ (S. 59).
 

Die Palästinenser hatten 1970 mit der Entführung einer Swissair-Maschine, die sich auf dem Flug von Zürich nach New York befunden und in der jordanischen Wüste bei Zarqa notlanden musste, ein Faustpfand in der Hand. Sie nahmen die Passagiere in Geiselhaft und schlugen vor, diese freizulassen, wenn unter anderem die drei nach dem Zürcher El-Al-Attentat 1969 verurteilten Täter freikämen. Ein Deal für diesen „Gefangenaustausch“ wurde über die Kanäle des IKRK eingefädelt. Was mitunter bedeutete, dass es zwei verfeindete Kriegsparteien gab: Die Schweizerische Eidgenossenschaft einerseits und die palästinensische Terrorbewegung (PLO) andererseits. Diese wurde erstmals vom IKRK als „Kriegspartei“ anerkannt. Welch eine Aufwertung nach dem Massaker von Würenlingen, das 47 unschuldigen und nicht-kombattanten Zivilpersonen anfangs 1970 das Leben gekostet hatte!
 

Rechtsstaat Schweiz ade
 

Es war der Schwarze September angebrochen. Ein schwarzer Tag auch für die schweizerische Eidgenossenschaft, die ihre Souveränität opferte und sich einer Erpressung ergab. Der Bundesrat beugte sich am 15. September 1970 dem terroristischen Druck. Er begann um 9 Uhr seine Sitzung, in Anwesenheit einer Vertretung des Regierungsrates des Kantons Zürich. Mit dieser Synchronizität wurde der Instanzenweg beschleunigt. Der eidgenössische Justiz- und Polizeiminister Ludwig von Moos konnte sich zudem so diskret aus der Schusslinie nehmen.
 

Es kam zu einem ekklatant politischen Entscheid gegen den Rechtsstaat. Gemäss Bundesrats-Protokoll vom 18.September 1970 beschloss der Schweizerische Bundesrat etwas, das zentral den Verantwortungsbereich von Bundesrat Ludwig von Moos betraf. Er wird im Protokoll mit einem verklausulierendem Beamtendeutsch erwähnt: „ Bezüglich der Vorbehalte des Präsidenten des Kassationshofes des Kantons Zürich endlich, der in einem Schreiben an Herrn Bundesrat von Moos die Verantwortung für die Freilassung der Häftlinge in Zürich ablehnt, erklären die Vertreter des Regierungsrates des Kantons Zürich, dass sie sich dieses Falles annehmen und diese Angelegenheit erledigen werden.“
 

Verantwortliche Mitglieder des Bundesrates waren zu jener Zeit nebst Ludwig von Moos (KK, heute CVP) Roger Bonvin (KK, heute CVP), Pierre Graber (SP), Hans-Peter Tschudi (SP), Ernst Brugger (FDP), Enrico Celio (FDP) und Rudolf Gnägi (BGB, heute SVP).
 

Auch von Moos hielt es mit den Arabern
 

Aber schon vorher hatte unter Ludwig von Moos, anno 1969 Bundespräsident, das Gerangel der politischen Behörden gegenüber der unabhängigen Justiz begonnen.
 

Vier palästinensische Attentäter hatten am 18. Februar 1969 eine nach Tel-Aviv startende israelische El-Al-Maschine beschossen, um sie zum Halten und später zur Sprengung zu bringen. Der Copilot wurde tödlich getroffen. In einem Duell am Tatort konnte der israelische Sicherheitsbeamte Modechai Rachamim einen bewaffneten Attentäter unschädlich machen. Vor dem Geschworenengericht Winterthur wurden die drei überlebenden Attentäter zu zwölf Jahren Zuchthaus verurteilt, Rachamim – in Selbstverteidigung nach dem Angriff - mangels anderer Beweise freigesprochen.
 

Wie der Recherche von Marcel Gyr „Schweizer Terrorjahre“ (Verlag NZZ, 2016) zu entnehmen ist, hatte Ludwig von Moos schon vor Start des Winterthurer Terroristen-Prozesses versucht, das Verfahren den  regionalen Justizbehörden des Kantons Zürich zu entziehen und unter Bundeshoheit weiter zu führen. Das heisst, unter eigene Kontrolle zu bekommen. In der damaligen Zeit wurde der Bundesanwalt noch vom Bundesrat, und nicht vom Parlament gewählt. Sie war somit auch Befehlsempfängerin des Bundesrates - vertreten durch den Bundespräsidenten und in Personalunion durch den Justiz- und Polizeiminister Ludwig von Moos.
 

In einem Beschlusses-Entwurf des Bundesanwaltes hiess es: „Der Prozess hat sich auf unsere auswärtigen Beziehungen, insbesondere jene zur arabischen Welt, belastend ausgewirkt. Die Herbeiführung einer Entspannung, namentlich auf politischer Ebene, erscheint und unter den gegebenen Verhältnissen als geboten.“ (Marcel Gyr, „Schweizer Terrorjahre“, S. 97 ff). Ludwig von Moos, zusammen mit seinem Gehilfen Hans Walder standen somit von Anfang an hinter der proarabischen Lobby in Bundesbern, zusammen mit dem damaligen SP-Aussenminister Willy Spühler. Erst am 5. November 1969 liess der Bundesrat die Pläne der Übertragung des Strafverfahrens zum Klotener Attentat in eidgenössischer Kompetenz fallen. (S.98), da inzwischen das Winterthurer Gericht öffentlich zur Anklage geschritten war.
 

Nie gesühntes Massaker von Würenlingen
 

Die grausame Quittung kam umgehend. In München übergaben palästinensische Attentäter ein Bombenpaket der Flugpost nach Tel Aviv. Es wurde umdisponiert und die tödliche Fracht landete in einer Swissair-Maschine Zürich-Tel Aviv. Am 21. Februar 1970 explodierte diese während des Fluges über schweizerischem Hoheitsgebiet. Die Maschine sank und zerschellte im Wald bei Würenlingen (Kanton Aargau), nur wenige hundert Meter von den dortigen Atomanlagen entfernt. 47 Tote waren zu beklagen. Das Verbrechen wurde nie gesühnt, es wurde auch nie formell Anklage vor einem schweizerischen Gericht erhoben.
 

Am 9. August 2018 teilte die Schweizerische Bundesanwaltschaft auf ein Wiederaufnahmebegehren lakonisch mit: „Überdies führte die Prüfung der Strafakten zum Schluss, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Annahme der Unverjährbarkeit der Tat nicht erfüllt sind und für das Strafverfahren "Würenlingen" die Verjährung eingetreten ist.“ Als Straftatbestände gab die Bundesanwaltschaft an: Mehrfacher Mord nach Art. 112 StGB und Gefährdung durch Sprengstoffe in verbrecherischer Absicht nach Art. 224 ff. StGB.
 

Offenbar wurde übersehen, dass seit 2010 eine neue Rechtslage in der Schweiz gilt. Denn die eidgenössischen Räte hatten ein neues Bundesgesetz zur Umsetzung des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs verabschiedet. Es wurde am 18. Juni 2010 in Kraft gesetzt und betrifft Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, Geiselnahme etc..
 

Das Attentat von Würenlingen war eine Tat an einer unschuldigen Zivilbevölkerung, das heisst ein Kriegsverbrechen. Solche Kapitalverbrechen hoher Relevanz verjähren gemäss aktueller schweizerischer Rechtslage nicht, wenn die Strafverfolgung oder die Strafe am 1. Januar 1983 nach dem bis zu jenem Zeitpunkt geltenden Recht noch nicht verjährt war. Das sagen die heute geltenden Gesetze.
 

Wie nun weiter? „Nachträglich hat die Affäre um die neutralität dem Ansehen von Ludwig von Moos wenig geschadet,“ hält Hannah Einhaus in ihrer neuesten Studie fest (S. 59). Die Seilschaften des Vertuschens waren stärker als der Wunsch nach Aufklärung. Doch es geht um mehr als um eine Person, es geht um Öffentlichkeit, um weniger Lücken in der Schweizer Geschichte, um mehr Wahrheit und Gerechtigkeit. 

 

Hinweise:
 

Hannah Einhaus, „Herr von Moos ist untragbar geworden“, NZZ Geschichte,  

Zürich,Juli 2019, S. 56 – 60. Einzelheft Fr. 23.-.  zu bestellen bei www.shop.nzz.ch/geschichte 

 

Zeitschrift neutralität 

Bern, 1970, Januarausgabe, S, 33 ff. 

 

Arthur Schneider, Goodbye everybody  

Flugzeugabsturz Würenlingen 1970 / Eigenverlag, Würenlingen, 2015 

 ISBN 978 3033052123 

 

Marcel Gyr, Schweizer Terrorjahre 

Das geheime Abkommen mit der PLO / Verlag Neue Zürcher Zeitung, Zürich, 2016,  

ISBN978-3-03810-145-1 

 

Interdepartementale Arbeitsgruppe «1970» 

Schlussbericht vom 3.5.2016 

https://www.eda.admin.ch/dam/eda/de/documents/publications/Geschichte/interdepartementale-arbeitsgruppe-1970_de.pdf 

 

Nichtanhandnahme- und Nichtwiederaufnahmeverfügung der Bundesanwaltschaft 

 

Art. 310 und 323 StPO. 26. Juli 2018 

 

https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/53196.pdf 

Bundesgesetz über die Änderung von Bundesgesetzen zur Umsetzung des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs vom 18. Juni 2010 

https://www.admin.ch/opc/de/official-compilation/2010/4963.pdf
 

(PIV, 04.08.2019 / 03.07.2024)

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